Reha-Nachsorge

Die Kosten für die Reha-Nachsorge trägt die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Für Sie ist das Angebot kostenlos, sie müssen keine Zuzahlung leisten. Sie benötigen eine Kostenzusage (Einleitung der Reha-Nachsorge) von Ihrer Reha-Klinik. Diese muss während Ihrer Rehabilitationszeit ausgestellt werden. Die Einleitung zur Reha-Nachsorge stellt ihr Arzt/Therapeut in der Reha-Klinik aus. Bitte sprechen Sie mit ihm, ob er Ihnen die Teilnahme an einer Nachsorgemaßnahme empfiehlt.

Fahrtkosten können ebenfalls von der DRV bezuschusst werden.